BAFA Beratung Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
Für Mehrfamilienhäuser
Bei ausschließlicher Wohnnutzung muss sich die Beratung auf das gesamte Gebäude beziehen. Bei gemischt genutzten Gebäuden (Wohn- und Nichtwohnanteil) kann die Beratung entweder nur auf den Wohnanteil, oder aber auf das Gesamtgebäude bezogen werden.
Der Staat fördert die Energieberatung von Wohnimmobilien mit erheblichen Zuschüssen.
- für Mehrfamilienhäuser beträgt die Förderung bis zu 850 Euro ab drei Wohneinheiten.
Zuzüglich erhalten sie einen Zuschuss in Höhe von maximal 250 Euro für die zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in der Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; .
Die aktuelle Förderhöhe erfahren sie auf der Seite der BAFA.
Der Antrag der Fördermittel wird durch Sie beantragt und abgerufen. Nachdem Ihr Antrag positiv bestätigt wurde und Sie einen umfangreichen Bericht erläutert bekommen haben, können sie die Förde rmittel bei der Bafa abrufen.
Beauftragen Sie uns mit dieser Beratung und es kommt zu Sanierungen können wir sie auf Grund unserer umfangreichen baulichen Erfahrungen bis zur Fertigstellung begleiten.