BAFA Beratung Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
Für Mehrfamilienhäuser
Bei ausschließlicher Wohnnutzung muss sich die Beratung auf das gesamte Gebäude beziehen. Bei gemischt genutzten Gebäuden (Wohn- und Nichtwohnanteil) kann die Beratung entweder nur auf den Wohnanteil, oder aber auf das Gesamtgebäude bezogen werden.
Der Staat fördert die Energieberatung von Wohnimmobilien mit erheblichen Zuschüssen.
- für Mehrfamilienhäuser beträgt die Förderung bis zu 1700 Euro
Zuzüglich erhalten sie einen Zuschuss in Höhe vonmaximal 500 Euro für die zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in der Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; .
Für Sie sehr angenehm, Sie kümmern sich um nichts. Der Antrag der Fördermittel wird durch Ihre BAFA-Beraterin beantragt und abgerufen. Nachdem Ihr Antrag positiv bestätigt wurde und Sie einen umfangreichen Bericht erläutert bekommen haben, ist es alleinge Aufgabe Ihrer Beraterin diesen Zuschuss mit dem Amt abzurechnen.
Beauftragen Sie uns mit dieser Beratung und es kommt zu Sanierungen können wir sie auf Grund unserer umfangreichen baulichen Erfahrungen bis zur Fertigstellung begleiten.