Bauüberwachung
Wir achten für Sie auf
- Einhaltung der Zwischentermine
- Qualität der Leistungen
Firmen mahnen Vorleistungen anderer Handwerker an und erwarten von
Ihnen das Sie regulierend eingreifen.
Auf Grundlage Ihrer Verträge ermöglichen wir Ihnen, Ihre Rechte
wahrzunehmen.
Sie sind nicht sicher ob die Argumente Ihres Vertragspartners
rechtens sind.
Die Zeit verrinnt, Ihr Gebäude wird nicht fertiggestellt. Wir zeigen
Ihnen; welche Ansprüche Sie haben und auf welchem Weg Sie diese
geltend machen können.
In der Regel haben Sie in einem Handwerkervertrag die
VOB mit vereinbart. Diese bietet Ihnen einen
umfangreichen Schutz Ihrer Interessen.
Lassen Sie sich dieses Vertragswerk von Ihrem Handwerksunternehmen zur
Einsichtnahme zur Verfügung stellen.
Rechnungsprüfung
Die erbrachte Leistung ist zu bezahlen.
Ist das, was vertraglich vereinbart wurde ausgeführt?
- Sind nachträglich mitgeteilten Einheitspreise marktüblich?
- Sind nachträglich mitgeteilten Einheitspreise marktüblich?
- Wie hoch sind Mängel zu bewerten.
- Bedeutet Ihr, nach Vertragsabschluss geäußerter Wunsch einer
zusätzlichen Leistung eine Erschwernis, die einen erhöhten
Einheitspreis Preis rechtfertigt?
- Konnte der Handwerker vor Arbeitsaufnahme zusätzliche
Leistungen, die nicht aus einer veränderten Leistung durch einen
Bauherrnwunsch entstanden sind, erkennen und besteht ein
zusätzlicher Anspruch auf Vergütung?
- Abschlagsrechnungen sind höher veranschlagt als Sie es einschätzen oder nicht mit den
erbrachten Bauleistungen belegt.
Wir prüfen für Sie die technischen Grundlagen der Preisfindung und
erläutern Ihnen diese. Auf Wunsch nehmen wir an Gesprächen mit der
Handwerksfirma teil.