
Sollten Sie eine Immobilie kaufen oder pachten, sind die Auflagen die
Ihre Betriebsart mit sich bringt umbedingt einzuhalten.
Übersehen wird in der Wirtschaftlichkeitsanalyse oftmals das die
Immobilie ihren Bestandsschutz verliert und die aktuellen Auflagen der
ENEV eingehalten werden müssen.
Gleiches gilt auch für den Schallschutz, den Brandschutz und die hygienischen
Anforderungen.
Beraten Sie sich mit Fachleuten ehe Sie eine längerfristige Bindung
eingehen.
Als staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz, können wir Ihre Kostenunsicherheit eingrenzen.