Planungssicherheit:
Bei Ausführung von mehr als einem Gewerk, wird die
Integration aller Leistungen vor Ausführungsbeginn geplant. Die
Qualität der zu erbringenden Leistung wird nicht von dem örtlichen Handwerker
festgelegt, sondern gem. den aktuellen DIN Normen und Richtlinien, die letztendlich
zum Schutz des Bauherrn dienen, erbracht.
Kostensicherheit:
Haben Sie sich vorab eine Kostenschätzung erstellen lassen, darf
diese die tatsächlichen Baukosten
bis zu einer Abweichung von maximal 30% unterschreiten.
Nach der Auswertung der Angebote und der Vertragserstellung mit den
Handwerker Firmen darf zwischen Vertragswert und
Schlussrechnungssumme nur noch eine Abweichung von 10% entstehen, es sei denn Sie, als Bauherr, haben einen Änderungswunsch
hinsichtlich der Planung oder der Materialbeschaffenheit in Bezug zu der
vertraglich vereinbarten Bauleistung eingebracht.
Nach der Anfrage bei ca. 6 Handwerksfirmen je Gewerk können Sie
Preisunterschiede bis zu 30% der Baukosten erhalten.
Der Preis steht oftmals nicht im Zusammenhang mit der Qualität.
Vergabe
Bei der Vertragsunterzeichnung empfehlen wir lolgende Punkte zu bedenken:
Ist die VOB vereinbart
Stimmen die Gewährleistungsfristen
Sind Zahlungsziele vereinbart. Kann der Leistungsstand zu
diesem Zeitpunkt von Ihnen geprüft werden.
Die Beschreibung der einzelnen Leistungspositionen ist ihnen unklar.
Was muss in diesen enthalten sein, was ist auf Grundlage von Richtlinien
und Normen sowieso enthalten?